Old English Bulldog Jabba, Rüde, *26.09.2022
31. Oktober 2025Jabba

Old English Bulldog, kastrierter Rüde, ca. 35 kg schwer, 3 Jahre alt.
Standort: seit 05/2024 im Tierheim Uhlenkrog
Das Tierheim schreibt:
Jabba wurde im Rahmen einer behördlichen Maßnahme sichergestellt, da die bisherigen Haltungsbedingungen tierschutzwidrig und untragbar waren.
Das hübsche Kerlchen wickelt jeden mit seinem Charme um den Finger, denn er zeigt sich äußerst verschmust im Umgang mit Menschen.
Jabba ist ein junger selbständiger Rüde, dem es an Mut nicht fehlt.  Er geht sehr selbstbewusst durchs Leben, sei es an der Straße im Straßenverkehr mit lauten Geräuschen oder im Wald… er bleibt stets gelassen und ruhig, allerdings diskutiert er aber auch gerne mal Sachen aus. 😉
Jabba ist auch schon etwas leinenführig und kann mittlerweile schon gut an entgegenkommenden Hunden vorbei gehen. Im neuen Zuhause sollten allerdings weder andere Hunde noch Kinder wohnen, da er in stressigen Situationen mit sich überfordert ist und seinen Frust wie bei einem Blitzableiter an seinem Umfeld auslässt.
Hundekontakt beim gemeinsamen Gassigang wird nach einer Kennlernzeit aber bestimmt gut funktionieren.
Um mit dem Burschen Gassi zu gehen, wird aufgrund einer Gefahrhundeinstufung ein Sachkundenachweis benötigt.Â
Die Einstufung ist erfolgt, nachdem Jabba zusammen mit seinem Hundekumpel unbeaufsichtigt das Grundstück verlassen hat und die Situation mit einer fremden Passantin gekippt ist, so dass es leider zu einem Beißvorfall gekommen ist. Hier handelte es sich bestimmt um eine Ausnahmesituation, die sich in verantwortungsbewusster Hand nicht wiederholen würde.
Wenn du an Jabba interessiert bist, sende uns gerne den unten verlinkten Fragebogen für Hundeinteressenten zu. Dann werden wir uns bei dir melden.
Auflagen bei der Übernahme eines „Gefahrhundes“ in Schleswig-Holstein:
- Sachkundenachweis – die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung mit dem als gefährlich eingestuften Hund erworben (verschiedene Hundeschulen bieten dies an)
- vorläufige Sachkundenachweis (für 3 Monate) – man kann eine vorläufige Genehmigung bei der Gemeinde beantragen, so dass man mit diesem Hund für die praktische Prüfung trainieren kann
- Führungszeugnis – mindestens 18 Jahre alt, persönliche Eignung und erforderliche Zuverlässigkeit
- Erlaubnis der zuständigen Behörde
- Maulkorb- und Leinenpflicht – gilt nicht auf dem eigenen Grundstück, dieses muss allerdings so gesichert sein, dass der Hund nicht ausbrechen kann
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Kennzeichnung durch einen Microchip – bereits durch das Tierheim erledigt
WICHTIG! In Schleswig-Holstein ist eine „Resozialisierung“ möglich:
Sind Hunde einmal auffällig geworden (indem sie Mensch oder Tier gebissen oder unkontrolliert gehetzt oder gerissen haben), dann kann die Einstufung als gefährlicher Hund nach 2 Jahren zurückgenommen werden, falls die Hunde einen Wesenstest erfolgreich bestanden haben und sie durch einen Fachtierarzt für Verhaltenskunde bzw. -Therapie begutachtet worden sind.
Kontakt:
Tierheim Uhlenkrog
24109 Kiel
Fragebogen für Hundeinteressenten: Ace
Tierheimbüro
email: info@tierheim-kiel.de
Tel. (0431) 52 54 64
Hinweis der Molosser-Vermittlungshilfe:
Der hier vorgestellte Hund ist uns nicht persönlich bekannt. Alle Informationen über Charakter, Gesundheit etc. stammen von den Vermittlern. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir daher keinerlei Verantwortung. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass wir grundsätzlich keinen Einfluss auf das Vermittlungsprocedere haben. Wir bieten durch Veröffentlichung des Gesuchs auf unserer Seite lediglich ein Portal, um den Hund großflächiger bekannt zu machen.
