Old English Bulldog Ace, Rüde, *2022
23. September 2025Ace
Old English Bulldog, Rüde, 3 Jahre alt.
Standort: seit 05/2024 im Tierheim Uhlenkrog
Ace wurde im Rahmen einer behördlichen Maßnahme sichergestellt, da die bisherigen Haltungsbedingungen tierschutzwidrig und untragbar waren.
Der kleine Bollerkopf ist unser Sensibelchen. Er ist schnell von neuen Situationen überfordert und reagiert dann unsicher mit Bellen. Allerdings überwiegt seine Neugier schnell, so dass er dann sein Herz öffnet und sein Gegenüber zum Kuscheln einlädt.
Ace ist insgesamt ein unsicherer Hund und möchte seinem Menschen gerne die Führung überlassen… das gibt ihm nämlich Sicherheit. Er ist auch schon etwas leinenführig und kann gut an entgegenkommenden Hunden vorbeigehen, wirkt dabei aber interessiert.
In seinem neuen Zuhause sollten allerdings keine anderen Hunde oder Kinder wohnen, da Ace in stressigen Situationen generell schon mit sich selbst überfordert ist und es einfach zu viel für ihn wäre. Hundekontakt beim gemeinsamen Gassi wird jedoch nach einer Kennlernzeit bestimmt gut funktionieren.
Im Straßenverkehr muss Ace noch alles in Ruhe gezeigt werden, da fällt er oft in sein altes Muster zurück und bellt einiges an, was ihm gruselig erscheint.
Um mit dem Burschen Gassi zu gehen, wird aufgrund einer Gefahrhundeinstufung ein Sachkundenachweis benötigt.
Wenn du an Ace interessiert bist, sende uns gerne den unten verlinkten Fragebogen für Hundeinteressenten zu. Dann werden wir uns bei dir melden.
Auflagen bei der Übernahme eines „Gefahrhundes“ in Schleswig-Holstein:
- Sachkundenachweis – die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung mit dem als gefährlich eingestuften Hund erworben (verschiedene Hundeschulen bieten dies an)
- vorläufige Sachkundenachweis (für 3 Monate) – man kann eine vorläufige Genehmigung bei der Gemeinde beantragen, so dass man mit diesem Hund für die praktische Prüfung trainieren kann
- Führungszeugnis – mindestens 18 Jahre alt, persönliche Eignung und erforderliche Zuverlässigkeit
- Erlaubnis der zuständigen Behörde
- Maulkorb- und Leinenpflicht – gilt nicht auf dem eigenen Grundstück, dieses muss allerdings so gesichert sein, dass der Hund nicht ausbrechen kann
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Kennzeichnung durch einen Microchip – bereits durch das Tierheim erledigt
WICHTIG! In Schleswig-Holstein ist eine „Resozialisierung“ möglich:
Sind Hunde einmal auffällig geworden (indem sie Mensch oder Tier gebissen oder unkontrolliert gehetzt oder gerissen haben), dann kann die Einstufung als gefährlicher Hund nach 2 Jahren zurückgenommen werden, falls die Hunde einen Wesenstest erfolgreich bestanden haben und sie durch einen Fachtierarzt für Verhaltenskunde bzw. -Therapie begutachtet worden sind.
Kontakt:
Tierheim Uhlenkrog
24109 Kiel
Fragebogen für Hundeinteressenten: Ace
Hinweis der Molosser-Vermittlungshilfe:
Der hier vorgestellte Hund ist uns nicht persönlich bekannt. Alle Informationen über Charakter, Gesundheit etc. stammen von den Vermittlern. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir daher keinerlei Verantwortung. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass wir grundsätzlich keinen Einfluss auf das Vermittlungsprocedere haben. Wir bieten durch Veröffentlichung des Gesuchs auf unserer Seite lediglich ein Portal, um den Hund großflächiger bekannt zu machen.